Haftungsausschluss
Der Berater
unterliegt der Schweigepflicht (§ 203 StGB) - Diskretion
wird zugesichert. Die streng vertrauliche Behandlung aller
Daten ist zugesichert, die Weitergabe Ihrer Daten an
Dritte ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Berater übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der
Beratungsleistungen.
Für Erwartungen, die der Ratsuchende in der
Beratungsantwort nicht erfüllt sieht, sowie für die
Anwendung oder Umsetzung der Beratungsleistung durch den
Ratsuchenden wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung für den Erfolg
der Beratung, sowie für mögliche negative Folgen (incl.
direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die
Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen!
Diskretion wird zugesichert - Die Inhalte unterliegen der
gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Die streng
vertrauliche Behandlung aller Daten ist zugesichert, die
Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich
ausgeschlossen.
Terminvereinbarungen werden
telefonisch oder per E-Mail getroffen.
Sollte bei Ihnen
eine Psychose, Borderline-Persönlichkeitsstörung oder
Neurose diagnostiziert worden sein, so ist eine
medizinische Betreuung (Facharzt für Psychiatrie,
Neurologie bzw. Psychotherapie) dringend empfehlenswert.
Auszug aus dem
Psychotherapeutengesetz §1 Absatz 3: (§1, Abs. 3 PsychTHG,
vom 16.08.1998, BGBl. I, Nr.36, S.1311)
Ausübung von Psychotherapie
im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich
anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene
Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von
Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie
indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen
Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen.
Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht
psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und
Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke
außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.
An dieser Stelle möchte ich
ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich ausschließlich
Beratungen und keine Psychotherapien im Sinne des
Psychotherapeutengesetzes durchführe.
Da die Praxis
ausschließlich als Privatpraxis geführt wird, ist eine Abrechnung über die
Chipkarte der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.